AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Termine, Anzahlungen und Dienstleistungen bei gnadelt – Tattoo Studio
1. Terminvereinbarung & Anzahlung
Für die verbindliche Buchung eines Tattoo-Termins ist eine Anzahlung
(auch Terminkaution genannt) erforderlich.
Die Anzahlung dient der Terminreservierung sowie zur Abgeltung
des Vorbereitungs- und Entwurfsaufwands.
Die Höhe richtet sich nach Umfang und Aufwand und beträgt mindestens 50 €.
Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nur, wenn:
- der Termin mindestens 7 Kalendertage vorher abgesagt wird
- die Absage später erfolgt, aber nachweislich unverschuldet ist (z. B. mit ärztlichem Attest)
- der Termin durch das Studio abgesagt wird
Wichtig:
Bei individuell erstellten Entwürfen wird die Anzahlung nicht rückerstattet,
da bereits kreative Vorleistung erbracht wurde.
Wird ein solcher Termin vollständig abgesagt, wird die Anzahlung als Entwurfsgebühr
einbehalten.
Terminverschiebungen sind bis 7 Tage vorher möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bevorzugte Terminvergabe.
Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage (mindestens 7 Tage vorher) verfällt die
Anzahlung.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Ersatz- oder Nachstechtermin – auch dann nicht, wenn dafür keine Anzahlung geleistet wurde.
2. Ausfallregelung / Nichterscheinen
Wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, behalte ich mir das Recht vor, den vollen Betrag für die geplante Sitzung in Rechnung zu stellen.
Dies betrifft insbesondere Termine mit aufwändiger Vorarbeit (z. B. individuelle Zeichnungen).
Zusätzlich zur einbehaltenen Anzahlung kann ein weiterer Betrag zur Deckung des entstandenen Schadens verlangt werden.
Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor Terminbeginn wird ebenfalls eine Ausfallpauschale in Höhe der Anzahlung fällig.
Auch ein zusätzlicher Ausgleich für den Verdienstausfall kann berechnet werden.
Bitte habe Verständnis:
Kurzfristig abgesagte Termine lassen sich meist nicht mehr neu vergeben.
3. Voraussetzungen für die Behandlung
Ein Tattoo wird nur durchgeführt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Kein Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten
(z. B. Blutverdünner, Antibiotika)
- Keine unbehandelten Hauterkrankungen oder Allergien gegen Tattoofarben
- Kein Sonnenbrand, keine gereizte Haut an der zu tätowierenden Stelle
- Keine Schwangerschaft oder Stillzeit
- Keine Applikation von Betäubungsmitteln ohne vorherige Absprache
- Kein Zustand, der die Hygiene oder Sicherheit im Studio beeinträchtigt
- Der Kunde ist verpflichtet, das Studio vorab über relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren (z. B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes).
Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht tätowiert,
auch nicht mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
4. Verantwortung des Kunden
Vor Beginn wird das finale Design gezeigt. Der Kunde ist verpflichtet, es sorgfältig zu prüfen.
Bei Fehlern (z. B. Namen, Daten, Symbole, Fremdsprachen) liegt die Verantwortung bei der Kundschaft.
Eine schriftliche Einverständniserklärung ist vor jedem Termin erforderlich.
Wird sie nicht abgegeben, gilt dies als Absage durch den Kunden – die Anzahlung verfällt.
5. Haftungsausschluss
Leichte Abweichungen zur Vorlage (z. B. Farbverhalten) sind durch individuelle Hautstruktur möglich und stellen keinen Mangel dar.
Bei Tattoos auf schwierigem Gewebe (Narben, Dehnungsstreifen, UV-geschädigter Haut) kann das Ergebnis abweichen.
Für Heilungsverlauf, Wundinfektionen oder Spätfolgen infolge falscher Pflege wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Pflegeanleitung sorgfältig zu befolgen und bei Problemen ggf. einen Arzt aufzusuchen.
6. Pflichten des Studios
Das Tattoo wird unter hygienischen Bedingungen, mit steril verpackten Einwegnadeln und
professionellen Materialien durchgeführt.
Vorab erfolgt eine umfassende Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge.
Das Studio hat das Recht, Arbeiten abzulehnen, insbesondere bei:
- Motiven anderer Künstler
- nicht umsetzbaren Vorlagen (z. B. zu klein, unscharf)
- rechtswidrigen, politischen oder extremistischen Inhalten
7. Urheberrecht & Bildrechte
Der Entwurf bleibt geistiges Eigentum des Studios und darf nicht ohne Genehmigung anderweitig verwendet oder weitergegeben werden.
Wird eine Fotografie des Tattoos angefertigt, darf das Studio diese unentgeltlich für Portfolio und Social Media verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
8. Nachstechen
Kostenfreies Nachstechen ist bis 6 Monate nach Fertigstellung möglich
– nur bei nachweislichem Farbverlust durch normale Abheilung.
Ausgeschlossen sind: Finger, Fußseiten, Handinnenflächen und Fußsohlen.
Bei Eigenverschulden (z. B. durch falsche Pflege, Sonnenbaden, Kratzen) entfällt der Anspruch.
9. Gutscheine
Gutscheine sind nicht auszahlbar, auch nicht in Teilbeträgen.
Gültigkeit: 3 Jahre ab Ausstellungsdatum
Ein Termin zur Einlösung muss innerhalb dieses Zeitraums vereinbart werden.
10. Zahlung
Zahlungen sind bar oder per PayPal möglich.
Kartenzahlung ist nicht verfügbar.
Anzahlungen erfolgen im Voraus (bar, PayPal oder per Überweisung).
Inhaberin: Pia Offinger
gnadelt – Tattoo Studio
